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Veraltete und falsche Angaben im Impressum

15. August 2026 · 4 Min. Lesezeit · Michael Birkenfeld

Hände schreiben auf einem Dokument

Prüfen Sie Ihr Impressum einmal ehrlich durch. Steht dort noch „gemäß § 5 TMG"? Dann ist das der erste Fehler, den ich bei fast jedem Website-Check finde.

Fehler 1: Der alte Paragraf

Das Telemediengesetz ist Geschichte. Es trat am 14. Mai 2024 außer Kraft, seitdem gilt § 5 DDG, das Digitale-Dienste-Gesetz. Auf sehr vielen Websites steht trotzdem noch der alte Paragraf, weil beim letzten Website-Relaunch niemand das Impressum angefasst hat. Verständlich, aber eben veraltet.

Fehler 2: Der tote Link zur EU-Streitschlichtung

Der zweite Klassiker taucht fast genauso oft auf, ein Link zur EU-Streitschlichtungsplattform, oft mit „ec.europa.eu/consumers/odr" dahinter. Diese Plattform gibt es nicht mehr. Die EU-Kommission hat sie am 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Wer heute noch darauf verweist, schickt Besucher zu einer toten Seite. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist ein Verweis ins Nichts, und er gehört ersatzlos raus.

Bei meinen Website-Checks sehe ich beide Fehler immer wieder, oft bei Websites, die vor Jahren einmal von einer Agentur erstellt wurden und seitdem niemand mehr angefasst hat. Das Impressum wird beim Relaunch gerne einfach kopiert, mitsamt allem, was längst nicht mehr stimmt. Ein Impressum ist keine Deko am Seitenende. Es ist der erste Ort, an dem Kunden und Behörden prüfen, ob ein Unternehmen ernst zu nehmen ist.

So prüfen Sie es in fünf Minuten

  • Impressum öffnen und nach „TMG" suchen — steht es dort, wird es zu „§ 5 DDG" geändert.
  • Nach „odr" oder „Streitschlichtung" suchen — jeder Treffer wird ersatzlos gelöscht.

Ich gebe hier Empfehlungen, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Impressums ist ein Anwalt zuständig, gerade wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Angaben braucht, etwa aus dem Handelsregister oder aus einer berufsständischen Kammer.

Genau solche Fehler deckt der Prüfbereich „Recht" in meinem kostenlosen Website-Check ab, zusammen mit ein paar anderen Stellen, an denen Websites gerne veralten.

Michael Birkenfeld, Inhaber von FORMAT//ECOMMERCE

Der Autor

Michael Birkenfeld

Seit über 25 Jahren entwickle und betreue ich E-Commerce-Systeme. Hier schreibe ich darüber, was davon in der Praxis wirklich funktioniert.

(KI hat den ersten Entwurf geschrieben und ich hatte das letzte Wort.)

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